Die neu geschaffene „Bundesbeihilfeverordnung“ (BBhV) vom 24.12.2009
Beihilfe ist ein Krankenfürsorgesystem für Beamte. Bund, Länder, Kommunen und Einrichtungen, die dazu berechtigt sind, Beamte zu haben, müssen für ihre Bediensteten entsprechende Vorschriften zur Absicherung in Geburts-, Todes- und Krankheitsfällen erlassen.
Ein Beamter, ebens...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 28