Mustertext - Zusätzliche Halte- und Verbindungselemente angefertigt
Aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 30. Mai 1996 (Aktenzeichen 2 C 10.95) zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Position 508 neben der GOZ-Position 504 wird von Beihilfestellen generell behauptet, dass die Position 508 nicht neben der Position 504 berechenbar sei.
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Juradent-ID: 1121