Musterbrief - GOÄ 3
In den Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder wird der Leistungsumfang festgelegt und bestimmt, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel und dergleichen „beihilfefähig“ sind. Insoweit kann es bei der Berechnung der Höhe der Beihilfe gelegentlich zu Abweichungen des von Ihrem Zah...
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