BVO Baden-Württemberg – Stand 01.01.2009 (Auszug)
Beihilfeverordnung (BVO) Baden-Württemberg - Auszug zahnärztlichen Leistungen:
Das Finanzministerium kann, soweit nicht in der Anlage geregelt, die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte U...
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