Mustertext - GOZ 203 mehrfach
Die Behauptung Ihrer Beihilfestelle, es gebe für die Abrechnung der GOZ-Nr. 203 eine Obergrenze, ist nicht haltbar, da hierfür jegliche Grundlage im Gebührenrecht fehlt.
Im Gegenteil: Der Leistungstext der Nr. 203 lautet: "Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten ...
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Juradent-ID: 1163