Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 203

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Ein mehrfacher Ansatz ist nicht möglich

Einige Bundesländer weisen in Ihren Vollzugsbestimmungen bezüglich der GOZ 203 unter „Hinweise zum Gebührenrecht“ darauf hin:
„Bei Durchführung mehrerer Einzelmaßnahmen an einem Behandlungstag kann die Gebühr nach Nr. 203 GOZ nur einmal in Ansatz gebracht und damit als beihilfefähi...

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