Urteile zur GOÄ 3 im Zusammanhang mit anderen Leistungen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bereits am 06.11.1992 (Az. 15 K 573/92) zur GOÄ-Nr. 1b der alten Gebührenordnung für Ärzte entschieden, dass der Zahnarzt neben der Nr. 001 GOZ (Eingehende Untersuchung) die alte Nr. 1b GOÄ berechnen kann. Nicht im Zusammenhang mit der eing...
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Juradent-ID: 1116