Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 517

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GOZ 517 nur bei zahntechnischer Herstellung des Abformlöffels

 

Einige Beihilfestellen sind nur dann bereit die Gebühr für die Nr. 517 zu übernehmen, wenn aus der zahntechnischen Laborrechnung hervorgeht, dass ein solcher Löffel eigens für den Patienten angefertigt wurde.
Die Berechnung ist dennoch möglich, da die GOZ-...

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