Mustertext - Analoge Berechnung des PSI-Codes
Die Auffassung Ihrer Beihilfestelle, der PSI-Code sei Leistungsbestandteil der Gebührenziffer 001/100 GOZ und daher nicht gesondert abrechnungsfähig, ist unserer Ansicht nach gebührenrechtlich nicht haltbar.
Neben der Tatsache, dass der PSI-Code selbst im vertragszahnärztlichen Bere...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 1235