GOZ 218 neben GOZ 219 nicht nebeneinander für denselben Zahn
In einigen Beihilfenverordnungen wird darauf hingewiesen, dass die Nummern 218 und 219 GOZ nicht nebeneinander für denselben Zahn berechnungsfähig seien.
Mit einer beihilferechtlichen Entscheidung ist allerdings keine Aussage über die Zulässigkeit der Honorarforderung Ihres Za...
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