Nicht neben kieferorthopädischen Leistungen
Von Beihilfestellen wird mitunter mitgeteilt, dass neben kieferorthopädischen Leistungen nach den Ziffern 610 - 613 GOZ für die Eingliederung oder Entfernung von Brackets oder Bändern kann die Ziffer 203 GOZ nicht berechnet werden könne, da vom Leistungsinhalt dieser Gebührenz...
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