Mustertext - GOZ 229 für die Entfernung einer fest einzementierten Krone
Die Beihilfestelle teilt Ihnen mit, dass die Geb.-Nr. 229 – unabhängig davon, ob sie fest einzementiert worden ist oder nicht - nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann.
Richtig ist, dass die Geb.-Nr. 229 nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 270