GOZ 2012: 6000

Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
80 1,0 4.5 €
2,3 10.35 €
3,5 15.75 €

Thema: Profil- oder Enfacefotografie

164 Artikel
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Allgemeine Informationen

37 Artikel

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 53 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 25.04.2014

GOZ-Nrn. 6100, 6110 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung

GOZ-Nrn. 6100, 6110 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung

GOZ-Nrn. 2290, 6110 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung eines Retainers?

Auch für besondere Therapiegeräte

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Auch für besondere Therapiegeräte

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Auch für besondere Therapiegeräte

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Auch für besondere Therapiegeräte

Kommentar der BZÄK

Auch für besondere Therapiegeräte

Kommentar der BZÄK

Auch für besondere Therapiegeräte

Kommentar der BZÄK

Berechnung der GOZ-Nr. 6010 in der Implantologie

Ansatz der GOZ-Nrn. 0060, 6010 neben GOZ-Nr. 9000

Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg

Wie kann die Lingual-Therapie bei der PKV erfolgreich beantragt werden?

Berechnungsfähigkeit der Ausgliederung eines Teil- oder ungeteilten Bogens

Stellungnahmen BDK Bayern und PKV-Verband: Kritik und mögliche Konsequenzen nach Urteilen des BVerwG

Stellungnahmen BDK Bayern und PKV-Verband: Kritik und mögliche Konsequenzen nach Urteilen des BVerwG

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 15 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 58 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang mit den gebührenrechtlichen Vorgaben der GOZ?

Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Stand: Dezember 2023

PKV fordert Einkaufsbeleg für Aligner-Therapie

PKV fordert Einkaufsbeleg für Aligner-Therapie

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 19.08.2022

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 19.08.2022

Mehrfachberechnung der Analyseauswertung

GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes

Abrechnung eines Retainers nach GOÄ-Nr. 2698 oder GOZ-Nrn. 6100 und 6140

GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung

Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)

Neue Abrechnungsbestimmungen

Ästhetisch aufwendige Brackets – medizinisch notwendig?

PKV-Verband: KFO-Leistungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung des BVerwG

Stand: 25. November 2021

Die GOZ 6010 ist nicht auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt

GOZ-Nr. 6190 nur im Zusammenhang mit KFO-Leistungen berechnungsfähig?

PKV fordert Einkaufsbeleg für Aligner-Therapie

Textbaustein

19 Artikel

Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197

Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6120 und 2197

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten

Ärztliches Attest für Lingualbehandlung

Intraorale / extraorale Fotoaufnahmen, die eine andere als eine kieferorthopädische Auswertung erfahren

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Schienentherapie (Aligner)

PKV bestreitet medizinische Notwendigkeit einer Aligner-Behandlung

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Schienentherapie (Aligner)

PKV bestreitet medizinische Notwendigkeit einer Aligner-Behandlung

Mustertext - GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes

Mustertext: Festsitzender Retainer nicht mit den Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ abgegolten

Mustertext - Modellanalyse nach GOZ-Nr. 6010 ist in allen Teilgebieten der Zahnmedizin möglich

Musterschreiben zum Argument: Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden

Abrechnungseinschränkung auf den Bereich "Kieferorthopädie" ist fachlich nicht gerechtfertigt

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Schienentherapie (Aligner)

PKV bestreitet medizinische Notwendigkeit einer Aligner-Behandlung

Rechtsprechung

77 Artikel

LG Düsseldorf: Gerichte bestätigen Kritik an Aligner-Shops

Urteile vom 13.03.2019 und 04.12.2019

OVG Rheinland-Pfalz: Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben den GOZ-Nrn. 6100, 6120

Urteil vom 29.06.2016

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

BVerwG: Keine Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 wegen Doppelberechnungsverbot

Urteil vom 05.03.2021

BVerwG: GOZ-Nrn. 6100 und 6140 weder originär noch analog neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 beihilfefähig

Urteile vom 26.02.2021 / 05.03.2021

BVerwG: GOZ-Nrn. 6100 und 6140 weder originär noch analog neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 beihilfefähig

Urteile vom 26.02.2021 / 05.03.2021

AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten

Urteil vom 24.03.2016

AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten

Urteil vom 24.03.2016

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst

Urteil vom 05.10.2020

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst

Urteil vom 05.10.2020

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst

Urteil vom 05.10.2020

AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen

Urteil vom 05.10.2020

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

LG Stuttgart: Urteil zur Berechnung der GOZ-Nr. 6100 neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080

Urteil vom 15.02.2023

AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

Urteil vom 19.07.2017

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

LG Wiesbaden: Keine Berechnung von Nachbearbeitungen von lnvisalign-Schienen

Urteil vom 25.05.2023

LG Düsseldorf: Anwendung der Lingualtechnik medizinisch notwendig

Urteil vom 08.05.2017

Amtsgericht Königstein im Taunus: GOZ-Nr. 6090 kann mehrfach je Kiefer abgerechnet werden

Positives Urteil vom 30.07.2015

OLG Düsseldorf: Vereinbarung von Material-Mehrkosten in der KFO

Urteil vom 30.01.2018

VGH Bayern: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig

Urteil vom 06.06.2016

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

AG Hamburg-Barmbek: Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

Urteil vom 20.10.2015

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

AG Pankow/Weißensee: Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen

Urteil vom 10.01.2014

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar

AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

AG Mülheim: Lingualtechnik als medizinisch notwendig anerkannt

AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten

VG Münster: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 anwendbar

Urteil vom 17.02.2016

VG Münster: Lingualtechnik ist zur Heilung nicht erforderlich

VG Saarland: Entfernung von Bögen entspricht nicht der Ä2702

Urteil vom 05.04.2016

VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich

Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste?

Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden

Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste?

Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden

BVerwG: Keine analoge Anwendung der GOZ-Nrn. 6100 und 6140 für die Eingliederung eines Lingualretainers

Urteil vom 26.02.2021

BVerwG: Keine gesonderten Gebühren für die Eingliederung eines Lingualretainers

Urteile vom 26.02.2021

BVerwG: Keine gesonderten Gebühren für die Eingliederung eines Lingualretainers

Urteil vom 26.02.2021

AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen

Urteil vom 05.10.2020

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste?

Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden

AG Saarbrücken: Entfernung von Bögen mit GOZ-Nrn. 6030, 6080 abgegolten

Urteil vom 15.07.2014

Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert

Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt

Urteil vom 31.07.2018

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt

Urteil vom 31.07.2018

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt

Urteil vom 31.07.2018

AG Ravensburg bestätigt Ansatz der GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung eines Bogens

Urteil vom 19.01.2017

AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar

Positives Urteil vom 30.07.2015

VG Stuttgart: GOÄ-Nr. 2702 setzt einen Kieferbruch voraus

Urteil vom 02.09.2013

Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert

AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen

Positives Urteil vom 25.02.2016

VG Stuttgart: Ansatz der GOÄ 2702 zur Entfernung von Bögen korrekt

Urteil vom 24.04.2014

AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar

Positives Urteil vom 08.02.2016

AG Bayreuth: Entfernung eines Bogens ist von der GOZ-Nr. 6080 umfasst

Urteil vom 27.02.2014

AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden

Positives Urteil vom 14.08.2015

VG Köln: GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 anlog für Entfernung von KFO-Bögen

Urteil vom 07.07.2017

AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100

Positives Urteil vom 13.10.2015

AG Pankow/Weißensee bestätigt den Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen

Urteil vom 10.01.2014

AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten

VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig

VG Arnsberg zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100

Runderlass des Finanzministeriums NRW gilt nicht für Städte und Gemeinden

AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig

AG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung von Bögen abgelehnt

LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Pankow/Weißensee bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Stellungnahmen Kammern / KZV

22 Artikel

Fotografien im Allgemeinen

Aligner als Geschäftsmodell - rechtliche und berufspolitische Wertung

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach-BVerwG)

Stand: August 2021

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK: Adhäsive Befestigung eines Klebebrackets - Gebührenrechtliche Berücksichtigung einer besonderen Ausführung nach § 4 Abs. 2 GOZ

Stand: Dezember 2023

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach-BVerwG)

Stand: August 2021

Stellungnahme der BZÄK: Eingliederung eines festsitzenden Retainers - Berücksichtigung einer besonderen Ausführung nach § 4 Abs. 2 GOZ

Stand: Dezember 2023

Stellungnahme der BZÄK: Eingliederung eines festsitzenden Retainers - Berücksichtigung einer besonderen Ausführung nach § 4 Abs. 2 GOZ

Stand: Dezember 2023

Nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: Dezember 2023

GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080

GOZ-Ausschuss der LZK BW

Die Bedeutung der Nummer 2197 für die Liquidation kieferorthopädischer Maßnahmen

GOZ-Ausschuss der LZK BW - Kieferorthopädische Kernpositionen

GOZ-Ausschuss der LZK BW - Kieferorthopädische Kernpositionen

GOZ-Ausschuss der LZK BW - Kieferorthopädische Kernpositionen

Stellungnahme der BZÄK: Eingliederung eines festsitzenden Retainers

Stand: Dezember 2023

Zahnärztekammer Nordrhein: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

ZÄK Berlin: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

Zahnärztekammer Nordrhein: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021