LG Aurich: Berufswidrige Werbung mit angestelltem Zahnarzt und Intraoralscanner
Urteil vom 26.01.2022
Eine Praxis muss einen angestellten Zahnarzt in ihrer Werbung explizit als solchen kenntlich machen, ansonsten verstößt sie nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Aurich vom 26.01.2022 (Az.: 2 O 895/19) gegen das Wettbewerbsgesetz. Ferner ist es verboten, einen in der zahnärztl...
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