Werbung für Implantate mit günstigem Pauschalpreis ist wettbewerbswidrig
Nach der Berufsordnung und nach den Kriterien des § 5 Abs. 2 GOZ hat die zahnärztliche Honorarforderung „angemessen“ zu sein. Darüber hinaus ist es laut § 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes unzulässig, medizinische Behandlungen mit Rabatten zu bewerben.
Dennoch häu...
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