LG Stuttgart: Werbung mit kostenloser Zahnreinigung ist unzulässig
Grundsätzlich gilt: Kostenlose Zuwendungen sind gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nur dann erlaubt, wenn die Zuwendung aus der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen besteht. Wer das Verbot des Heilmittelwerbegesetzes missachtet, riskiert eine Abmahnung oder Klag...
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