Werbung mit Pauschal- und Rabattpreisen für eine ärztliche Behandlung begründet Wettbewerbsverstoß
Im Rahmen seiner Entscheidung vom 14.12.2012 (Az.: 6 U 108/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln klargestellt, dass ein Arzt, welcher für eine ärztliche Behandlung mit Pauschal- und Rabattpreisen wirbt (hier konkret: "999 Euro statt 3.500 Euro" bzw. "999 Eu...
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Juradent-ID: 3013