Zu häufige Werbeanzeigen können eine berufswidrige Werbung darstellen
Die 5. Kammer des Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster hat am 31.05.2006 (Az.: 19 K 1581/05.T) entschieden, dass ein Zahnarzt gegen die Berufsordnung verstößt, wenn er in einem Telefonbuch auf jeder vierten Seite eine 2,5 cm x 4,3 cm gr...
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Juradent-ID: 3071