Zahnärztekammer Nordrhein in erster Instanz erfolgreich gegen Groupon-Werbung
Mit Erfolg hat die Zahnärztekammer Nordrhein in erster Instanz Unterlassungsansprüche wegen der Werbung für zahnärztliche Leistungen über Gutscheinplattformen im Internet geltend gemacht.
Auf Basis eines Kooperations...
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