OLG Köln: Werbung für den eigenen Notdienst darf nicht falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken
Urteil vom 06.03.2020
Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 06.03.2020 (Az.: 6 U 140/19) geht hervor, dass eine zahnärztliche Praxis nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken darf, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst...
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