VG Münster: Werbung mit unverbindlichen Beratungen und konkretem Behandlungserfolg ist unzulässig
Urteil vom 03.03.2022
Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat mit Urteil vom 03.03.2022 (Az.: 5 K 3488/21) einer Zahnarztpraxis untersagt, im Rahmen von Aligner-Behandlungen mit einer „unverbindlichen“ und somit kostenlosen Beratung sowie mit einem bestimmten Behandlungserfolg zu werben. Anpreisend...
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Juradent-ID: 4451