SG Potsdam: Abrechenbarkeit der BEMA-Nr. 38 auch ohne chirurgische Vorbehandlung
Urteil vom 06.12.2023
Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat mit Urteil vom 06.12.2023 (Az.: S 1 KA 19/22) entschieden, dass entsprechend der Leistungsbeschreibung der BEMA-Nr. 38 „Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen“ lediglich eine Aufzählung der möglichen Leis...
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