LSG Thüringen: PAR-Gutachten haben verbindliche Wirkung
Gutachterfeststellungen können nicht durch die ersatzweise Abrechnung der BEMA-Nr. 50 umgangen werden
Grundsätzlich sind parodontal-chirurgische Maßnahmen Leistungsinhalt der BEMA-Nrn. P200 – P203, die genehmigungspflichtig und über den PAR-Status abzurechnen sind. Nur in Ausnahmefällen ist für parodontal-chirurgische Maßnahmen ersatzweise die Abrechnung der BEMA-Nr. 50 (Exz2)...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3440