LSG Thüringen: Abrechnung der BEMA-Nr. 56c erfordert eine Röntgendokumentation
Immer wieder kommt es im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Auslegungsdiskussionen zwischen Vertragszahnärzten und KZVen, wenn es um die Frage der Abrechenbarkeit der Bema-Nr. 56 (Operation einer Zyste) geht. Bei den Fällen, in denen für die Wirtschaftlichkeitsprüfer kein radiologischer ...
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Juradent-ID: 3443