Sachlich-rechnerische Berichtigung bei fehlender Zustimmung des Betreuers
Eine Untersuchung oder Heilbehandlung bedarf stets der Einwilligung des Patienten, ansonsten handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung (§§ 223, 228 StGB). Bei einer angeordneten Betreuung mit dem Aufgabekreis Gesundheitssorge bedarf es der Zustimmung des Betre...
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