SG Münster: Keine Ergänzung und Nachbesserung von Abrechnungen nach Weiterleitung an die Ersatzkasse
Das Sozialgericht (SG) Münster bestätigt mit Urteil vom 21.09.2015 (Az.: S 2 KA 4/14) die in § 16 Abs. 8 des Ersatzkassenvertrags für Zahnärzte (EKV-Z) festgelegte Regelung, dass ein Vertragszahnarzt die Abrechnung nur so lange ergänzen oder ändern kann, wie sie nicht bereits ...
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Juradent-ID: 3496