LSG Mecklenburg-Vorpommern: Für den Bereich der „Primärkassen“ pauschale Honorarberichtigung der KZV erst ab 1.7.2018 rechtens
Urteil vom 26.07.2018
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 17.09.1997 (Az.: 6 RKA 86/95) entschieden, dass eine Abrechnungs-Sammelerklärung nichtig ist, sobald nur eine einzige abgerechnete Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde. In diesem Fall ist die KZV berechtigt und verpflichtet, den Honorarbe...
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