SG München: Lokalen Fluoridierung nach BEMA-Nr. IP4 nur einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig
Das Sozialgericht (SG) München hat mit Urteil vom 19.05.2016 (Az.: S 21 KA 5210/15) entschieden, dass die Abrechnung mehrerer lokaler Fluoridierungen nach BEMA-Nr. IP4 im Abstand weniger Tage oder Wochen unzulässig ist. Auch im Falle eines erhöhten Kariesrisikos ist auf eine A...
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Juradent-ID: 3645