VGH Baden-Württemberg: GOZ-Nrn. 2180 und 2197 für adhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik
Urteil vom 27.11.2020
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg verneint mit Urteil vom 27.11.2020 (Az.: 2 S 1744/20) die analoge Berechnung einer dentinadhäsiven Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik mit dem Hinweis, eine Berechnung sei nach den GOZ-Nrn. 2180 und 2197 vorzunehmen.
...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4364