AG Charlottenburg bestätigt GOZ-Ziffer 2120 analog für eine Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik
Mit Urteil vom 08.05.2014 (Az.: 205 C 13/12) hat das Amtsgericht (AG) Charlottenburg bestätigt, dass ein Zahnarzt für die Leistung „dentinadhäsiv, mehrfach geschichteter Aufbau eines Zahnes" die GOZ-Ziffer 2120 analog berechnen kann.
Unter Berü...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 14.07.2014, zuletzt aktualisiert am 16.08.2015
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