VG Augsburg: Kein analoger Ansatz der GOZ-Nr. 2120 für adhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik
Urteil vom 08.02.2018
Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat mit Urteil vom 08.02.2018 (Az.: Au 2 K 17.1291) entschieden, dass die Berechnung einer adhäsiven Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik für die Stumpfrekonstruktion zur Aufnahme einer Krone nicht über die GOZ-Nr. 2120 analog vorgenommen we...
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