LG Stuttgart: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen
Urteil vom 02.03.2018
Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) entschieden, dass ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Es stellt fest, dass die angewandte Mehrschichttechnik eine nicht bereits in der GOZ-...
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