VG München: Analoge Berechnung einer adhäsiven Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik nicht beihilfefähig
Urteil vom 03.03.2020
Das Verwaltungsgericht (VG) München hat mit Urteil vom 03.03.2020 (Az.: M 17 K 18.2444) unter anderem entschieden, dass ein als Analogleistung berechneter mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik (hier GOZ-Nr. 2120) nicht als beihilfefähig anerkannt werden...
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