LAG Baden-Württemberg: Beleidigung des Chefs in einem sozialen Netzwerk kann Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am 22.06.2016 (Az.: 4 Sa 5/16) entschieden, dass die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion bei Facebook mittels Emoticons nicht nur eine Abmahnung, sondern bei einer besonders schwe...
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