Zur Treuwidrigkeit einer Kündigung in einer kleinen Zahnarztpraxis
Mit Urteil vom 18.04.2013 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz (Az.:10 Sa 10/13) über die Frage entschieden, ob eine fristgemäß erklärte Kündigung in einer zahnärztlichen Praxis mit regelmäßig nicht mehr als fünf Arbeitnehmern treuwidrig sein kann.
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