GOZ-Nr. 905 bei Verwendung desselben Sekundärteils
Einem Auswechseln von Sekundärteilen nach der GOZ-Nr. 905 muss nicht zwingend eine Freilegung nach GOZ-Nr. 904vorausgegangen sein.
Die Indikation zum Auswechseln von Sekundärteilen fällt im Zusammenhang mit verschiedenen implantologisch-prothetisch...
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