Urteilssammlung zur 905
AG Philippsburg vom 19.01.1996, Az. C 480/94:
Die Nr. 905 ist je Sitzung und je Implantat ansetzbar.
AG Tettnang vom 18.10.1996 (Az. 3 C 1075/95):
Unter Auswechseln i. S. des Abschnitts K Nr. 905 des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen ist nicht...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 484