GOZ: 905

Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
320 1,0 18 €
2,3 41.4 €
3,5 63 €

Thema: Berechnungsfähigkeit GOZ-Nr. 905

10 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Urteilssammlung zur 905

AG Philippsburg vom 19.01.1996, Az. C 480/94:
Die Nr. 905 ist je Sitzung und je Implantat ansetzbar.

AG Tettnang vom 18.10.1996 (Az. 3 C 1075/95):
Unter Auswechseln i. S. des Abschnitts K Nr. 905 des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen ist nicht...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken