GOZ: 905

Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
320 1,0 18 €
2,3 41.4 €
3,5 63 €

Thema: Berechnungsfähigkeit GOZ-Nr. 905

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Stellungsnahme der Zahnärztekammer Berlin zur Berechnungsfähigkeit der Geb.-Nr. 905 GOZ.pdf

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