GOZ: 905

Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
320 1,0 18 €
2,3 41.4 €
3,5 63 €

Thema: Berechnungsfähigkeit GOZ-Nr. 905

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Berechnungsfähigkeit bei Erstversorgung mit Suprakonstruktion

Weit verbreitet ist bei PKVen die Auffassung, der Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 905 sei bei der Erstversorgung mit Suprakonstruktionen mit der GOZ-Nr. 904 abgegolten. Obwohl Gerichte immer wieder die Berechenbarkeit bestätigt haben, wurden hier Leistungskürzungen durch die Kostenerstatter v...

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