LSG NRW: Erhebung des PSI (BEMA-Nr. 04) ist keine Überweisungsleistung
Urteil vom 10.04.2024
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) stellt mit Urteil vom 10.04.2024 (Az.: L 11 KA 36/20) klar, dass ein Fachzahnarzt für Parodontologie und Oralchirurgie insbesondere bei Zielüberweisungen die BEMA-Nr. 04 für Untersuchung mithilfe de...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 17.10.2024, zuletzt aktualisiert am 17.10.2024
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