SG München: Prüfungsgremien müssen sich im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit Praxisbesonderheiten und Einsparungen auseinanderzusetzen
Urteil vom 24.10.2018
Mit Endurteil vom 24.10.2018 (Az.: S 38 KA 5022/18) hat das Sozialgericht (SG) München einen Kürzungsbescheid über einen Regress im Falle einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung mit der Begründung aufgehoben, dass das Prüfungsgremium weder seiner Begründungspflicht ausr...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4031