SG Berlin: Im Rahmen der GOÄ-Nr. 2584 muss die „Neueinbettung“ des Nervs dokumentiert sein
Urteil vom 23.10.2019
Das Sozialgericht (SG) Berlin hat mit Urteil vom 23.10.2019 (Az.: S 83 KA 43/19) festgestellt, dass die Abrechnung der Neurolyse nach GOÄ-Nr. 2584 tatsächlich die „Neueinbettung“ des Nervs in ein neues oder neu gestaltetes Bett erfordert und die Veränderung des Betts deutlich ...
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