GOÄ: Ä2584

Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
1480 1,0 86.27 €
2,3 198.42 €
3,5 301.95 €

Thema: Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung

6 Artikel

Rechtsprechung

zurück
Drucken

SG Berlin: Im Rahmen der GOÄ-Nr. 2584 muss die „Neueinbettung“ des Nervs dokumentiert sein

Urteil vom 23.10.2019

Das Sozialgericht (SG) Berlin hat mit Urteil vom 23.10.2019 (Az.: S 83 KA 43/19) festgestellt, dass die Abrechnung der Neurolyse nach GOÄ-Nr. 2584 tatsächlich die „Neueinbettung“ des Nervs in ein neues oder neu gestaltetes Bett erfordert und die Veränderung des Betts deutlich ...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken