GOÄ-Nr. 2584 kann nicht für die lediglich temporäre Verlagerung des Nervs berechnet werden
Seitens der privaten Krankenversicherer und Beihilfen wird die separate Abrechnungsfähigkeit einer Neurolyse regelmäßig bestritten. Begründet wird dies zumeist mit dem Argument, dass die Darstellung eines Nervs zum Schutz während eines chiru...
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Juradent-ID: 3699