BayVGH: GOÄ-Nr. 2584 berechenbar, wenn eigenständige ärztliche Indikation zugrunde liegt
Beschluss vom 12.01.2010
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 12.01.2010 (Az.: 14 ZB 09.1304) ist die GOÄ-Nr. 2584 abrechenbar, wenn im Rahmen chirurgischer Maßnahmen der Nervenverlagerung mit Neueinbettung eine eigenständige ärztliche&nb...
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Juradent-ID: 3691