AG Erding zur GOÄ-Nr. 2584: Bei zeitweiliger Nervverlagerung und Rückverlagerung in ein neu gestaltetes Bett hat eine „Neueinbettung“ im Sinne der Vorschrift stattgefunden
Urteil vom 26.11.2018
Das Amtsgericht (AG) Erding hat mit Urteil vom 26.11.2018 (Az.: 5 C 1135/15) entschieden, dass eine Neurolyse nach der GOÄ-Nr. 2584 nicht als methodisch notwendiger Einzelschritt zur Ausführung einer Extraktion anzusehen ist, sondern dann flankierend abgerechnet werden kann, w...
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Juradent-ID: 3984