Berechnung der GOÄ-Nr. 2584 für ärztlich Approbierte
Die Neurolyse nach der GOÄ-Nr. 2584 umfasst als obligate Leistungsbestandteile die „Nervenverlagerung“ und die „Neueinbettung“ in ein neues Verlaufsbett. Eine selbständige Neurolyse stellt das eigenständig medizinisch indizierte Leistungsziel eines operativen Eingriffs dar, ist also selber der...
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