Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.
Urteil vom 18.01.2019
Urteil vom 14.05.2009
Urteil vom 17.02.2005
Urteil vom 24.05.2005
Urteil des BGH - Bindungsklausel bei gleichzeitiger Gewinnbeteiligung ist nichtig