AG Aachen: Keine Beratung nach GOÄ-Nr. 34 im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung
Urteil vom 18.04.2023
Die GOÄ-Nr. 34 ist für eine längere Beratung über 20 Minuten Dauer im Zusammenhang mit umfangreichen Eingriffen ansatzfähig, sofern diese nachhaltig lebensverändernde Folgen haben.
Dazu hat das Amtsgericht (AG) Aachen mit Urteil vom 18.04.2023 (Az.: 100 C 266/22) en...
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