Rechnungsstellung mit „verkürzter“ Leistungslegende, geht das?
Verschiedentlich wird behauptet, dass in § 10 GOZ bei der Rechnungslegung zu den berechneten Gebühren nicht die vollständige Leistungsbeschreibung, wie sie die GOZ oder GOÄ vorgeben, ausgewiesen werden müssen, sondern z. B. bei der Geb.‐Nr. 34 GOÄ auch eine Beschreibung statthaft wäre, die kei...
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Juradent-ID: 3705