VG Köln: Keine Beratung nach GOÄ-Nr. 34 für eine voroperative Aufklärung bei chronischer Parodontitis
Urteil vom 21.10.2016
Für die Abrechnung sehr ausführlicher Aufklärungs- und Beratungsgespräche stehen Zahnärzten keine adäquaten Gebührenpositionen zur Verfügung, sodass gelegentlich auf den Ansatz der Geb.‐Nr. 34 GOÄ zurückgegriffen wird. Doch wann liegt eine „lebensbedrohende oder nachhaltig lebensverändernde Er...
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Juradent-ID: 3704