GOÄ: Ä34

Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen

5 Artikel

Rechtsprechung

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VG Köln: Keine Beratung nach GOÄ-Nr. 34 für eine voroperative Aufklärung bei chronischer Parodontitis

Urteil vom 21.10.2016

Für die Abrechnung sehr ausführlicher Aufklärungs- und Beratungsgespräche stehen Zahnärzten keine adäquaten Gebührenpositionen zur Verfügung, sodass gelegentlich auf den Ansatz der Geb.‐Nr. 34 GOÄ zurückgegriffen wird. Doch wann liegt eine „lebensbedrohende oder nachhaltig lebensverändernde Er...

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